An- und Verkauf von Immobilien
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und benötigen einen realistischen Verkaufspreis?
Sie möchten ein Gutachten als Unterstützung für einen Immobilienverkauf?
Sie möchten eine Immobilie kaufen und Ihnen ist die Meinung eines unabhängigen Experten wichtig?
Wir ermitteln für die einen realistischen Marktpreis und klären hierbei auch alle wertrelevanten Informationen (z. B. Baulasten, Baurecht, Erschließungskosten und Anliegerbeiträge, Altlasten, Denkmalschutz) für Sie ab! Außerdem plausibilisieren wir bei der Erstellung eines Gutachtens die Wohn- und Nutzflächen und Eintragungen im Grundbuch. Damit haben Sie die größtmögliche Sicherheit, alles genau geprüft und berücksichtigt zu haben.
Vermögensübersicht
Vielleicht möchten Sie auch nur mal wissen, was Ihre Immobilie wert ist? Gerne bieten wir Ihnen auch die Aktualisierung eines bestehenden Gutachtens mit einem aktuellen Wertermittlungsstichtag an.
Ihr Depot haben Sie auch im Blick! Warum nicht auch Ihre Immobilie? Gerade in Zeiten steigender Preise ist es doch sicherlich interessant, auch mal den aktuellen Immobilienwert zu kennen.
Steuerliche Angelegenheiten
Sie müssen Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen und möchten Ihre Steuerlast reduzieren? Hier erstellen wir für Sie ein Gutachten, um einen Einspruch gegen einen überhöhten Steuerbescheid belegen zu können.
Steuerlich relevant kann ebenso die Aufteilung von Bodenwert und Grundstücksanteil Ihres Grundbesitzes sowie die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie sein. Auch hier kann ggfs. Ihre Steuerbelastung optimiert werden.
Unternehmerische Anlässe
Sie verkaufen Ihre Firma und möchten Ihre Immobilie ins Privatvermögens zurückführen?
Sie benötigen einen Immobilienwert für bilanzielle Zwecke?
Gerne erstellen wir für Sie ein Verkehrs-/Marktwertgutachten, welches den Anforderungen der Finanzbehörden entspricht.
Familienangelegenheiten: Scheidung – Schenkung – Erbe
Scheidung
Sie lassen sich scheiden und benötigen dafür den Wert des gemeinsamen Immobilieneigentums? Hier muss die Immobilie gegebenenfalls sogar zum Tag der Eheschließung und der Ehescheidung bewertet werden.
Die Situation ist schon schwierig genug, so dass Sie bezüglich der Ermittlung eines belastbaren Immobilienwertes einem unabhängigen Sachverständigen vertrauen sollten. Um Ihnen das passende Gutachten anbieten zu können, müssen wir im Vorfeld über Ihre persönliche Situation informiert sein.
Einvernehmliche Scheidung ohne Gerichtsverfahren
Gerne sind wir für Sie beide tätig, wenn Sie eine einvernehmliche Lösung anstreben und Ihre Scheidung ohne Gerichtsverfahren abwickeln möchten. Als Ehepartner können Sie uns gemeinsam mit der Erstellung eines Verkehrs-/Martkwertgutachtens beauftragen.
Gutachten im Rahmen einer Schiedsgutachtenabrede
Wenn Sie eine gültige Schiedsgutachtenabrede haben, erstellen wir für Sie ein Schiedsgutachten (§§ 315 – 319 BGB), welches Ihnen als Grundlage weiterer Entscheidungen dient. Hierbei beauftragen Sie beide uns einvernehmlich als Schiedsgutachter. Spätere Klagen sind in der Schiedsabrede ausgeschlossen.
Scheidung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens
Natürlich erstellen wir für Sie auch ein Gutachten, wenn ein Gerichtsverfahren ansteht. Hier hilft Ihnen unser gerichtsfestes Verkehrs-/Marktwertgutachten dabei, Ihre Verhandlungsposition zu stärken. Bei diesem Gutachten handelt es sich jedoch um ein sog. „Partei-Gutachten“ und Ihr Ehepartner kann bei einem anderen Gutachter ebenfalls ein Gutachten erstellen lassen.
Falls Sie sich danach nicht einigen können, wird das Gericht evtl. noch ein drittes Gutachten beauftragen.
Schenkung – Erbe
Um Streit innerhalb der Familie oder Erbengemeinschaft zu vermeiden ist es sinnvoll, den Immobilienwert zu kennen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.
Wenn Sie im Rahmen der vorsorglichen Nachlassregelung eine Immobilie übergeben wollen, sollten Sie an steuerliche Freibeträge und die steuerlichen Konsequenzen der Scheidung denken. Um das zu erhalten, was Sie geschaffen haben, ist es wichtig, im Vorfeld den Immobilienwert zu kennen und eventuell Optimierungen bei der Schenkung vorzunehmen.